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RENO Nr. 4 vom Seite 19

Tabu-Themen: Über was darf man nicht reden?

Von Dipl. Betriebswirt Rolf Leicher

Mitarbeiterinnen beim Anwalt oder Notar unterliegen der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Das ist allgemein bekannt und wird auch eingehalten. Aber die Schweigepflicht wird im digitalen Zeitalter locker gesehen. Im Internetzeitalter wird Diskretion nicht so ernst genommen wie früher. Das Gefühl für vertrauliche Informationen ist verloren gegangen.

Maulkorb für Mitarbeitende

Beschwert sich ein Mandant am Telefon, weil er noch auf die Zusendung des Gerichtsurteils warten muss, kann man Verständnis dafür zeigen, aber nicht den wahren Grund nennen. Denn die meisten Anrufer wissen, was Verschwiegenheit bedeutet. Mandanten können eine verbindliche Terminzusage über die Zusendung des Gerichtsurteils fordern oder Fragen stellen, z. B.: „Warum dauert das so lange?“ Auch bei bekannten Mandanten kann die Mitarbeiterin einen Hinweis geben, dass es um Vertraulichkeiten geht.

Bad News – gut rübergebracht

Typischer Wunsch eines Mandanten ist eine Info über die Rückkehr des Anwalts. Auch hier gilt die Schweigepflicht, selbst wenn man über die Rückkehr informiert ist. Auch wenn der Mandant verärgert ist, es bleibt bei der Verschwiegenheit. Ausnahmen gibt es allerdings immer, wenn der Anwalt in bestim...

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RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten