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Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG
Ob Sparbuch, ETFs, Aktien oder Fonds: Kapitalerträge sind ein fester Bestandteil des deutschen Einkommensteuerrechts. Als Standardfälle in der Praxis sind Einkünfte aus Kapitalvermögen auch häufiges Prüfungsthema bei der Abschlussprüfung von Steuerfachangestellten. Im Folgenden wird daher für diesen Themenbereich aus dem Lernfeld 8 „Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte“ ein zusammenfassender Überblick zur Vorbereitung auf anstehende Prüfungen gegeben.
Allgemeines
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über den Sparer-Pauschbetrag (§ 2 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Einkünfte = Einnahmen - Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 €, bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, 2.000 €; der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen (§ 20 Abs. 9 EStG).
Arten der Einnahmen
Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen zählen alle Entgelte aus der Nutzungsüberlassung von (Geld-)Kapital, d. h. die Früchte des Kapitalstamms. Dazu gehören z. B.:
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Gewinnanteile
(von einer
GmbH) Dividenden (von einer AG) | |
Gewinnanteile als stiller
Gesellschafter
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