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STFAN Nr. 4 vom Seite 10

Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG

Von Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer

Ob Sparbuch, ETFs, Aktien oder Fonds: Kapitalerträge sind ein fester Bestandteil des deutschen Einkommensteuerrechts. Als Standardfälle in der Praxis sind Einkünfte aus Kapitalvermögen auch häufiges Prüfungsthema bei der Abschlussprüfung von Steuerfachangestellten. Im Folgenden wird daher für diesen Themenbereich aus dem Lernfeld 8 „Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte“ ein zusammenfassender Überblick zur Vorbereitung auf anstehende Prüfungen gegeben.

Allgemeines

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über den Sparer-Pauschbetrag (§ 2 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Einkünfte = Einnahmen - Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 €, bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, 2.000 €; der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen (§ 20 Abs. 9 EStG).

Arten der Einnahmen

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen zählen alle Entgelte aus der Nutzungsüberlassung von (Geld-)Kapital, d. h. die Früchte des Kapitalstamms. Dazu gehören z. B.:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinnanteile (von einer GmbH)
Dividenden (von einer AG)
Gewinnanteile als stiller Gesellschafter
  • typisch (echter) stiller Gesellschafter = reiner Geldgeber, der nicht an den stillen Reserven beteil...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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