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Abgrenzung von Anschaffungskosten, anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden
Die Einordnung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden ist ein Dauerbrenner bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen. Das BMF hat nunmehr mit Schreiben vom wichtige Klarstellungen zur Beurteilung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen veröffentlicht, die in allen offenen Fällen anzuwenden sind. Das Schreiben ersetzt die bisherigen Verwaltungsanweisungen aus 2003 und 2017 und strukturiert die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand, Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG neu.
Einführung
Damit die zutreffende Zuordnung von Aufwendungen zu den Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK), anschaffungsnahen Herstellungskosten oder zum Erhaltungsaufwand sowohl in einer Prüfung als auch im Kanzleialltag gelingt, werden die entsprechenden Begrifflichkeiten nachfolgend definiert, voneinander abgegrenzt und die Neuerungen, die das KIEHL PAAAK-09012 mit sich bringt, dargestellt sowie anhand von Beispielen erläutert.
Grundsätzlich gelten Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude als Erhaltungsaufwendungen und sind...