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STFAN Nr. 4 vom Seite 25

Nachträgliche Herstellungskosten

Von Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Der Steuerpflichtige hat im März 2025 ein bebautes Grundstück zum Preis von 1.000.000 € inkl. aller Nebenkosten per Banküberweisung erworben. Der Übergang von Nutzen und Lasten ist der . 80 % des Kaufpreises entfallen auf das Gebäude (Baujahr: 2014), welches als Verwaltungsgebäude genutzt wird.

Im Mai 2025 wurde die Empfangshalle für 80.000 € zzgl. 19 % USt mit hochwertigem Marmor ausgelegt, was nicht nur zu einer wesentlichen Verbesserung führte, sondern auch den Wert des Gebäudes deutlich steigerte. Die Marmorarbeiten waren Ende Mai 2025 fertig gestellt. Die Rechnung wurde sofort per Banküberweisung bezahlt.

Einführung

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten).

Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erweiterungen oder wesentliche Verbesserungen i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise ...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten