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STFAN Nr. 4 vom Seite 23

Qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG

Von Dipl.-Finw. (FH) Viktor Rimmer

Das Ziel eines qualifizierten Anteilstauschs nach § 21 UmwStG besteht darin, Unternehmensanteile steuerneutral in eine andere Kapitalgesellschaft zu übertragen, ohne stille Reserven aufdecken zu müssen. In diesem Beitrag werden die groben Grundzüge der steuerneutralen Einbringung von GmbH-Anteilen im Rahmen des sog. qualifizierten Anteilstauschs in eine Kapitalgesellschaft anhand eines Beispiels praxisnah dargestellt. Dabei werden nur die in diesem Fall wesentlichen Voraussetzungen und praktischen Folgen erläutert.

Steuerneutrale Einbringung von GmbH-Anteilen

§ 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, dass Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden, ohne dass die in den Anteilen ruhenden stillen Reserven aufgedeckt werden. Diese Möglichkeit wird insbesondere bei Errichtungen von sog. Holding-Strukturen in Anspruch genommen. Dabei haben Holding-Strukturen, bei denen Anteile an einer GmbH nicht im Privatvermögen, sondern wiederum in einer GmbH gehalten werden, zahlreiche Vorteile, wie z. B. steuerbegünstigte Gewinnausschüttungen.

Ausgangslage

An der X-GmbH ist Herr X zu 100 % beteiligt.

Zielsetzung

Die Anteile an der X-GmbH sol...

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