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Vorweggenommene Erbfolge: Ausübung und Ablösung eines Nießbrauchsrechts
Immobilien spielen bei der steuerlichen Beratung der vorweggenommenen Erbfolge eine zentrale Rolle. Die Übertragung einer Immobilie des Privatvermögens zu Lebzeiten unter Nießbrauchsvorbehalt ist in der Praxis ein häufig anzutreffendes Instrument der Nachfolgeplanung, nicht nur aus schenkung- und erbschaftsteuerlicher Sicht. Der Zurückbehalt der Kontrolle und Erträge ist oftmals auch ein Grund für die Nießbrauchbestellung. Welche Konsequenzen resultieren jedoch, wenn auf die Ausübung des Nießbrauchsrechts gegen ein Entgelt verzichtet wird?
Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt
§ 1030 Abs. 1 BGB normiert, dass eine Sache (z. B. ein Grundstück) in der Weise belastet werden kann, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch). Nießbrauch ist somit das Recht, eine bestimmte Sache zu gebrauchen und ihre Früchte zu ziehen. Es handelt sich um ein sog. dingliches Recht, wobei der Nießbraucher die mit einer Sache verbundenen Erträge (z. B. die Mieten) erhält, obwohl der Gegenstand einem anderen gehört. Beim Nießbrauch handelt es sich folglich um ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Sache. I...