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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Fondsrisikobegrenzungsgesetz (Bundestag)
Der Bundestag hat am das sog. Fondsrisikobegrenzungsgesetz (BT-Drucks. 21/3510) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/4497) in 2./3. Lesung beschlossen.
Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sog. OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sog. AIFM-Richtlinie)) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, „geschlossene Sondervermögen auch im Pu...