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BFH Urteil v. - VIII R 148/71 BStBl 1975 II S. 392

Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Leitsatz

Die Herstellung und Montage von Aufzügen, Förderbändern und Müllschluckern gehört nicht zum Baugewerbe.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 392
BFHE S. 86 Nr. 115,
HAAAB-00320

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