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Wertansätze von Vermögen und Schulden nach HGB
Gemäß §§ 238 und 242 HGB muss jeder Kaufmann Bücher führen und einen Jahresabschluss erstellen, der mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Für die Bilanz müssen Vermögen, Schulden und Eigenkapital bewertet werden. Das HGB schreibt dabei bestimmte Bewertungsprinzipien vor, die verbindlich sind. In diesem Beitrag betrachten wir diese Grundsätze der deutschen Rechnungslegung.
Das Thema stammt aus dem Lernfeld 10 Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen des KMK-Rahmenlehrplanes. Dieses Lernfeld wird im 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung (AP 2) geprüft.
Auszug aus § 238 HGB
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Auszug aus § 242 HGB
(Der Kaufmann hat zu Beginn seines...