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BFH Urteil v. - VI R 24/73 BFHE S. 350 Nr. 114,

Gesetze: EStG § 38EStG § 41LStDV § 41 Abs. 1LStDV § 43StAnpG § 16

Leitsatz

Ein Arbeitgeber ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, der seine im Inland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer im Ausland entlohnt, ist zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer im Inland jedenfalls dann verpflichtet, wenn er im Inland eine Betriebstätte im Sinne des § 16 StAnpG unterhält.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFHE S. 350 Nr. 114,
CAAAB-00297

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