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BGH 20.01.2026 XI ZR 131/24, NWB 12/2026 S. 734

Bereicherung | Isoliertes Schuldanerkenntnis bei verjährter Hauptforderung

Das von einem Schuldner in einer notariellen Urkunde abgegebene abstrakte Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung kann regelmäßig herausverlangt werden (vgl. § 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1, Abs. 2 BGB), wenn die dem Schuldanerkenntnis zugrunde liegende Darlehensforderung verjährt und nicht durch eine Grundschuld gesichert ist.

Anmerkung:

Die Grundforderung auf Rückzahlung eines Kontokorrentkredits war unstreitig verjährt. Damit ist das berechtigte Interesse der Bank an der Durchsetzung ihrer Forderung aus dem Kontokorrentkredit dauerhaft weggefallen. Die Regelung des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB steht dem Herausgabeanspruch des klagenden Mitgesellschafters einer oHG nicht entgegen. Danach kann, wenn zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht verschafft worden ist, die Rückübertragung nic...