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BFH Urteil v. - III R 97/73 BFHE S. 332 Nr. 113,

Gesetze: LAG § 161 Abs. 1LAG § 163 Abs. 1

Leitsatz

Minderkaufleute konnten auch schon in der RM-Schlußbilanz und in der DM-Eröffnungsbilanz unter den in dem (BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484) geforderten Voraussetzungen gewillkürtes Betriebsvermögen ansetzen. Die mit dem gewillkürten Betriebsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden sind bei der KGA bei den Schuldnergewinnen zu erfassen. An der in dem (BFHE 67, 328, BStBl III 1958, 401) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFHE S. 332 Nr. 113,
JAAAB-00286

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