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BFH Urteil v. - VI R 64/71 BStBl 1975 II S. 328

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Leitsatz

Erstreckt sich eine nachträglich entlohnte Tätigkeit über mehr als drei Kalenderjahre, so kann der Steuerpflichtige die drei Veranlagungszeiträume auswählen, auf die die nachträglichen Einkünfte zum Zwecke der Besteuerung zu verteilen sind. Die nachträglichen Einkünfte sind dabei zu gleichen Teilen zu je 1/3 auf diese drei Veranlagungszeiträume zu verteilen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 328
BFHE S. 408 Nr. 114,
PAAAB-00284

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