1. Die Frage, ob aktivierte Herstellungskosten eines Mieters für Umbauten und Installationen in gemieteten Betriebsräumen im Jahre der teilweisen Betriebseinstellung abgeschrieben werden müssen, ist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung zu beurteilen.
2. Ein Abschreibungszwang für Mietereinbauten (1.) besteht erst, wenn sich in angemessener Zeit nach der Betriebseinstellung keine Verwertungsaussichten ergeben. Dabei kann das Ausbleiben einer Verwertungsmöglichkeit nicht ohne weiteres auf den Bilanzstichtag zurückbezogen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 294 BFHE S. 415 Nr. 114, SAAAB-00270
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.