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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 134/22

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 3

Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG

Leitsatz

Der Streitwert bei Gewerbesteuermessbescheiden richtet sich nach § 52 Abs. 1 GKG. Eine direkte oder analoge Anwendung von § 52 Abs. 3 S. 1 und 2 GKG erfolgt nicht.

Fundstelle(n):
JAAAK-12043

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