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BFH Urteil v. - II R 13/68 BStBl 1975 II S. 248

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 4, 5

Leitsatz

Das Vermieterpfandrecht gemäß § 559 BGB ist kein Grundpfandrecht im Sinne von § 9 Abs. 4 GrEStG; der Vermieter ist kein Grundpfandgläubiger im Sinne von § 9 Abs. 5 GrEStG und steht auch keinem Grundpfandgläubiger gleich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 248
BFHE S. 286 Nr. 114,
FAAAB-00244

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