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BFH Urteil v. - VII B 88/74 BStBl 1975 II S. 235

Gesetze: FGO § 78FGO § 128 Abs. 1

Leitsatz

Versagt der Vorsitzende Richter eines Senats des FG einem Beteiligten die Akteneinsicht, so kann die Entscheidung nach § 128 Abs. 1 FGO mit Beschwerde angefochten werden (Weiterentwicklung der Grundsätze des , BFHE 113, 94, BStBl II 1974, 716).

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 235
BFHE S. 173 Nr. 114,
QAAAB-00236

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