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BFH Urteil v. - III R 57/73 BStBl 1975 II S. 225

Gesetze: BewG (1965) § 11 Abs. 2VStR (1969) Abschn. 87 Abs. 1

Leitsatz

Der gemeine Wert von GmbH-Anteile ist in Abweichung von Abschn. 87 Abs. 1 VStR 1969 (sog. Stuttgarter Verfahren) zu ermitteln, wenn die GmbH Eigenanteile in erheblichem Ausmaß (16 %) besitzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 225
BFHE S. 373 Nr. 114,
CAAAB-00232

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