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BFH Urteil v. - VIII R 203/73 BStBl 1975 II S. 213

Gesetze: FGO § 56GG Art. 103VwZG § 3 Abs. 3ZPO § 182

Leitsatz

1. Ein finanzgerichtliches Urteil wird einem Beteiligten bei Urlaubsabwesenheit auch dann durch Niederlegung bei der Postanstalt wirksam zugestellt, wenn der Beteiligte zuvor das FG unter Hinweis auf den Reiseantritt um Zustellung an die Büroanschrift gebeten hatte.

2. Hat der Beteiligte in solchem Falle die Revisionsfrist versäumt, so kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden, falls er nach Erhalt des Urteils genügend Zeit zur rechtzeitigen Einlegung der Revision gehabt hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 213
BFHE S. 423 Nr. 113,
HAAAB-00226

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