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BFH Urteil v. - II R 87/73 BStBl 1975 II S. 152

Gesetze: GrEStG (1940) § 5 Abs. 2StAnpG § 11 Nr. 3

Leitsatz

Erwirbt eine Gesamthand ein Grundstück und ist an ihr ein Gesellschafter beteiligt, der seinen Gesellschaftsanteil als Treuhänder des Veräußerers hält, kann insoweit von der Erhebung der Grunderwerbsteuer nicht nach § 5 Abs. 2 GrEStG abgesehen werden. Die Beteiligung des Treuhänders kann dem Veräußerer nicht nach § 11 Nr. 3 StAnpG zugerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 152
BFHE S. 124 Nr. 114,
AAAAB-00195

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