Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 19.11.2025 VI R 18/24, StuB 5/2026 S. 213

Einkommen-/Lohnsteuer | Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn

(1) Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom - VI R 48/99, NWB BAAAA-71953, BStBl 2003 II S. 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). (2) Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen (Bezug: § 8 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 37b Abs. 2 und 4, § 38 Abs. 3, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 Satz 2 LStDV).

Praxishinweise

(1) Arbeitslohn liegt daher i. d. R. vor, wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine private Feier des Arbeitnehmers übernimmt. De...