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BFH Urteil v. - II R 89/68 BStBl 1975 II S. 86

Gesetze: GrEStG (1940) § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7

Leitsatz

Unterbreitet ein Grundstückseigentümer (A) "denjenigen Personen, die von B benannt werden" ein Kaufangebot, so kann in der Benennung einer dritten Person (C) durch B in Verbindung mit der Annahme des Vertragsangebots durch C eine Abtretung von Rechten des B im Sinne § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7 GrEStG liegen, sofern in der Benennung eine Grundstücksverwertung auf eigene Rechnung zu sehen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 86
BFHE S. 474 Nr. 113,
PAAAB-00164

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