Mandantenberatung mitgestalten
21. Aufl. 2026
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Teil 1: Allgemeine Infos zur Prüfung
1. Rechtliche Informationen zum Ablauf der Prüfung
Ihre Prüfung besteht nach § 13 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung, StFachAngAusbV, BGBl 2022 I S. 1390) aus drei schriftlichen Prüfungen sowie einer mündlichen Prüfung, die mit unterschiedlichen Gewichtungen in die Gesamtnote einfließen:
Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten: 35 %
Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen: 30 %
Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten: 25 %
Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 %
Im Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Beratungsgespräche systematisch, situationsgerecht und zielorientiert zu unterstützen,
sich mandantinnen- und mandantenorientiert zu verhalten,
fachliche Hintergründe sowie Zusammenhänge zu berücksichtigen,
Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
Mandantinnen und Mandanten über steuerrechtliche Regelungen zu informieren sowie rechtliche Regelungen einzuhalten,
einen Lösungsweg auch unter Berücksichtigung von digitalen Geschäftsprozessen zu entwickeln,
auf Mandantinnen- und Mandantenfragen und -einwände fachgerecht einzugehen,
analoge oder digitale b...