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BFH Urteil v. - VIII R 159/70 BStBl 1975 II S. 68

Gesetze: BGB §§ 93 ff.BHG § 19 Abs. 1, 2BewG (1965) § 68 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Eine Schallschlucktür, die in der Praxis eines Rechtsanwalts zusätzlich zur bereits vorhandenen Tür angebracht wird, ist eine Betriebsvorrichtung und damit ein bewegliches Wirtschaftsgut i.S. des § 19 Abs. 1 und 2 BHG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 68
BFHE S. 489 Nr. 113,
AAAAB-00156

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