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BFH Urteil v. - II R 103/72 BStBl 1975 II S. 47

Gesetze: GrEStG (1940) § 1 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Kauft jemand bzw. ein vom ihm zu benennender Dritter ein Grundstück, so unterliegt der Kaufvertrag mit der erstgenannten Person auch dann gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn nach Vertragsschluß ein Dritter benannt, und das Grundstück an diesen unmittelbar aufgelassen wird ( BFHE 68, 628, BStBl III 1959, 239).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 47
BFHE S. 387 Nr. 113,
LAAAB-00148

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