1. Der Steuerpflichtige ist durch die Festsetzung einer zu niedrigen Einkommensteuer nicht beschwert, wenn sich die Festsetzung nach seinem eigenen Vortrag lediglich bei der Gewerbesteuer zu seinen Ungunsten auswirken kann (Anschluß an das , BFHE 108, 278, BStBl II 1973, 323).
2. Auch in diesem Fall ist der Streitwert für die Zulässigkeit der Revision erreicht, wenn der Steuerpflichtige eine Erhöhung der Einkommensteuer von mehr als 1.000 DM anstrebt (Anschluß an das , BFHE 99, 4, BStBl II 1970, 493).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 37 BFHE S. 340 Nr. 113, DAAAB-00142
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