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BFH Urteil v. - V R 90/70 BStBl 1975 II S. 29

Gesetze: GemV § 8 Abs. 3, 1UStDB (1951) § 42a Abs. 3UStG (1951) § 4 Nr. 15b

Leitsatz

Private Altersheime erlangen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG 1951 nur unter der Voraussetzung, daß sie in besonderem Maße minderbemittelten Personen dienen. Die Verweisung in § 42a UStDB 1951 auf § 8 Abs. 3 GemV hat nicht die Bedeutung, in diese Voraussetzung auch die bedürftigen Personen einzubeziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 29
BFHE S. 393 Nr. 113,
JAAAB-00140

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