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BFH Urteil v. - II R 32/67 BStBl 1974 II S. 773

Gesetze: GrEStG (1940) § 1 Abs. 2

Leitsatz

Stellt der Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser ein ihm gehöriges Grundstück mit Gebäude zur Fruchtziehung und Lastentragung zur Verfügung, so ergibt sich hieraus allein nicht, daß der Gesellschaft die Möglichkeit der Verwertung des Grundstücks i.S. § 1 Abs. 2 GrEStG eingeräumt wurde.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 773
BFHE S. 315 Nr. 113,
RAAAB-00120

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