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BFH  - VII R 16/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Europarecht; Pkw; Sicherstellung; Verbote und Beschränkungen

Rechtsfrage

Ist Art. 3i Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der ab geltenden Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2022/1904 des Rates vom dahingehend auszulegen, dass das Verbot der Einfuhr oder des Verbringens der in Anhang XXI aufgeführten Güter nur dann gilt, wenn festgestellt werden kann, dass die betreffende Ware Russland erhebliche Einnahmen erbringt und dadurch Handlungen Russlands ermöglicht, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren?

Gesetze: ZollVG § 13 Abs 1, UZK Art 198 Abs 1 Buchst b Ziff iv, KN UPos 87032390000

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2026):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
TAAAK-10544