Kostenrechnung
10. Aufl. 2026
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C. Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung ist die zweite Stufe der Kostenrechnung. Sie übernimmt die Kosten aus der Kostenartenrechnung, die den Kostenträgern nicht unmittelbar zugerechnet werden, die Gemeinkosten.
Die Gemeinkosten können aber den einzelnen Funktionsbereichen als Kostenstellen angelastet werden. Darunter sind betriebliche Teilbereiche zu verstehen, die kostenrechnerisch selbstständig abgerechnet werden. Die den Kostenstellen zugerechneten Gemeinkosten werden auf die Kostenträger nach der Inanspruchnahme der Kostenstellen durch die Kostenträger weiterverrechnet.
Erfolgt die Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ohne Kostenstellenrechnung lediglich mit einem globalen prozentualen Zuschlag auf die Einzelkosten, würde eine Proportionalität von Einzelkosten und Gemeinkosten unterstellt, die in der Regel nicht gegeben ist.
In der Kostenstellenrechnung wird die Ermittlung der auf jede einzelne Kostenstelle entfallenden Gemeinkosten als Zuschlagsatz vorgenommen. Die jeweiligen Zuschlagsätze werden in die Kostenträgerrechnung übernommen, damit die Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger erfolgt.
Aufgaben der Kostenstellenrechnung sind:
Verteilung der ...