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BFH Urteil v. - IV R 170/72 BStBl 1974 II S. 710

Gesetze: EStG § 5EStG § 6EStG § 7

Leitsatz

Die Kosten der Erneuerung einer wirtschaftlich und technisch verbrauchten Heizungsanlage, die nur der Nutzung von Betriebsgebäuden dient, können grundsätzlich auch dann als Erhaltungsaufwand der Gebäude sofort abgezogen werden, wenn in der DM-Eröffnungsbilanz ein Restwert der alten Anlage gesondert aktiviert und inzwischen abgeschrieben worden ist (Anschluß an , BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 710
BFHE S. 202 Nr. 113,
TAAAB-00086

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