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BFH Urteil v. - VIII B 29/74 BStBl 1974 II S. 638

Gesetze: FGO § 51ZPO §§ 42 ff.

Leitsatz

1. Bei mißbräuchlicher Ablehnung eines Richters entscheidet der Senat in der normalen Besetzung, also gegebenenfalls unter Einschluß des abgelehnten Richters.

2. Ein Ablehnungsgesuch, das ersichtlich nur der sachlichen Überprüfung eines Beweisbeschlusses dienen soll, ist rechtsmißbräuchlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 638
BFHE S. 457 Nr. 112,
YAAAB-00054

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