1. Die Grundsätze, nach denen in Ausnahmefällen nach dem (BFHE 104, 367, BStBl II 1972, 310) durch die Zahlung eines Entgelts für den anteiligen Geschäftswert beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils der Gesamtgeschäftswert des Unternehmens als konkretisiert angesehen werden kann, gelten auch für Fälle, in denen bei der Gründung einer Personengesellschaft ein Gesellschafter das Betriebsvermögen einer Einzelfirma zu Buchwerten einbringt und ein anderer Gesellschafter für den in diesem Betriebsvermögen steckenden anteiligen Geschäftswert ein Entgelt zahlt.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.