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BFH Urteil v. - VIII R 157/70 BStBl 1974 II S. 556

Leitsatz

Aufwendungen für die Planung eines Mietwohnhauses, das später nicht errichtet wird, können vorweggenommene Werbungskosten sein, wenn sich der feste Entschluß zur Erzielung von Einkünften aus Vermietungen und Verpachtungen anhand gewichtiger objektiver Umstände klar und eindeutig feststellen läßt.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 556
BFHE S. 556 Nr. 110,
MAAAB-00019

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