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BFH Urteil v. - I R 225/72 BStBl 1974 II S. 549

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 9 Abs. 1EStG § 21KStG § 12 Nr. 1

Leitsatz

1. Besteht der Erbbauzins in der Einräumung eines Dauerwohnrechts, so liegen bei Verzicht auf die Eigennutzung der Räume zwecks Vermietung zur Erzielung von Einkünften Werbungskosten vor.

2. Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen nicht an, wenn der erzielte Mietzins in Erfüllung des Satzungszweckes des Vermieters hinter den Selbstkosten zurückbleibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 549
BFHE S. 359 Nr. 112,
OAAAB-00014

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