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BFH Urteil v. - V R 130/69 BStBl 1974 II S. 493

Leitsatz

Revisionsrügen, mit denen Verfahrensmängel geltend gemacht werden und bei denen zur Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben, auf den Inhalt umfangreicher Akten hingewiesen wird, sind nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die einschlägigen Aktenstellen genau angegeben sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 493
BFHE S. 493 Nr. 110,
WAAAA-99986

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