Leistet der Sohn als Unternehmer eines vom Vater ererbten gewerblichen Unternehmens an die Mutter laufende, als Pachtzins bezeichnete Zahlungen, zu denen er sich im Zuge einer Erbauseinandersetzung zur Abgeltung des der Mutter vermachten Nießbrauchs am Nachlaß (einschließlich Betrieb und Betriebsgrundstück) verpflichtet hat, so sind diese Zahlungen jedenfalls dann keine Betriebsausgaben des Sohnes, wenn ein Nießbrauch als dingliches Recht, aufgrund dessen die Mutter den Betrieb oder das Betriebsgrundstück an den Sohn hätte verpachten können, nicht entstanden ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 483 BFHE S. 141 Nr. 112, RAAAA-99979
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