Prüfungsklassiker Steuerlehre für Steuerfachangestellte
12. Aufl. 2026
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IV. Lernfeld 6: Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen
Das Lernfeld 6 soll die Kompetenz vermitteln, mithilfe des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerrelevante grenzüberschreitende Sachverhalte sowie umsatzsteuerliche Sonderfälle der Mandantinnen und Mandanten zu bearbeiten und zu erfassen.
1. Import-Export
In den Abschlussprüfungen des Klausurenverbundes spielen immer wieder Sachverhalte eine Rolle, bei denen Umsatzgeschäfte mit Auslandsbezug ausgeführt werden.
Der Auslandsbezug kann sich zum einem aus dem Binnenmarkt und zum anderen aus dem Drittlandsgebiet ergeben und folgende Normen betreffen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Import |
|
Export |
|
1.1 Import
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Import | ||
Warenweg innerhalb der EU | Warenweg aus dem Drittlandsgebiet ins
Inland | |
Lieferer und Abnehmer
sind
| Der
Lieferer schuldet die EUSt (+), wenn die
Parteien die Lieferkondition „v... | |