Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 03.06.2025 9 AZR 133/24, NWB 5/2026 S. 249

Arbeitsverhältnis | Befristete Entsendung eines Arbeitnehmers – Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Eine Kontrolle der befristeten Vereinbarung über eine Auslandsentsendung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) führt nicht zu einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung. Diese Rechtsfolge stünde im Widerspruch zu den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) (vgl. §§ 9, 10 AÜG).

Anmerkung:

Mit der Klage begehrt ein Arbeitnehmer ohne Erfolg die Fortsetzung seiner Entsendung zur Muttergesellschaft (mit Sitz im Vereinigten Königreich) seiner deutschen Arbeitgeberin. Nach Auffassung des Gerichts ergeben sich die Rechtsfolgen der Entsendung nicht aus § 307 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, weil die Klausel den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Einschlägig sei vielmehr das AÜG. Es liefe dessen gesetzgeberischem Konzept zuwider, wenn als Folge einer AGB-Kontrolle d...