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BFH Urteil v. - III B 43/73 BStBl 1974 II S. 463

Gesetze: FGO § 69FGO § 125FGO § 128

Leitsatz

1. Die Beschwerde gegen den die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluß des FG ist als unbegründet zurückzuweisen, wenn der Beschwerdeführer inzwischen die Revision gegen das klageabweisende Urteil des FG in der Hauptsache zurückgenommen hat, aber eine Beschwerdeentscheidung begehrt.

2. Für die erforderliche Beschwer und damit für die Zulässigkeit der Beschwerde ist der Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde maßgeblich.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 463
BFHE S. 239 Nr. 112,
UAAAA-99965

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