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BFH Urteil v. - I R 39/72 BStBl 1974 II S. 436

Gesetze: AO § 100

Leitsatz

Es kann in der Regel nicht beanstandet werden, wenn das FA aufgrund einer allgemeinen Anweisung der vorgesetzten Dienststelle bei Großbetrieben die Veranlagung nach § 100 Abs. 2 AO vorläufig durchführt, weil noch eine Betriebsprüfung aussteht.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 436
BFHE S. 20 Nr. 112,
VAAAA-99956

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