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BFH Urteil v. - I R 143/73 BStBl 1974 II S. 433

Gesetze: AO § 236 Abs. 1

Leitsatz

Ein Rechtsbehelf kann vor Bekanntgabe des anzufechtenden, nach dem Gesetz schriftlich zu erteilenden Bescheides nicht rechtswirksam eingelegt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 433
BFHE S. 107 Nr. 112,
BAAAA-99954

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