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Abrechnungspotpourri
Diese neue Reihe geht quer durch alle Abrechnungsbereiche und umfasst den BEMA, die GOZ und die GOÄ. Neben den Positionen werden auch Abrechnungsbestimmungen, Besonderheiten und allgemeine Fragen rund um die Abrechnung behandelt. Dabei geht es nicht in erster Linie um den Erwerb von Grundlagenwissen, sondern vorhandenes Wissen soll aufgefrischt und vertieft werden. Wenn der ein oder andere Hinweis Sie motiviert, sich mit diesem Aspekt wieder einmal näher zu beschäftigen, dann ist dieser Effekt durchaus beabsichtigt und erwünscht.
Extraktionen
Die Entfernung von Zähnen gehört zu den Routinetätigkeiten innerhalb der zahnmedizinischen Chirurgie. Für die Berechnung stehen im BEMA-Bereich drei Positionen zur Verfügung, die Nrn. 43, 44 und 45:
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Auszug aus dem
BEMA | |||||
BEMA-Nr. | Leistung | Kürzel | Bew.-Zahl | ||
43 | Entfernung eines einwurzeligen Zahns
einschließlich Wundversorgung | X1 | 10 | ||
Als einwurzelige Zähne gelten bei den
bleibenden Zähnen: alle Frontzähne im Oberkiefer Zahn 5 im Unterkiefer Zahn 4 und Zahn 5 bei den Milchzähnen: alle Frontzähne | |||||
44 | Entfernung eines mehrwurzeligen Zahns
einschließlich Wundversorgung | X2 | 15 | ||
Als mehrwurzelige Zähne gelten bei den
bleibenden Zähn... | |||||