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BFH Urteil v. - I R 218/71 BFHE S. 416 Nr. 111,

Gesetze: EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 lit. c aa

Leitsatz

Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG liegen auch dann vor, wenn sie aus der Unterhaltung einer Betriebstätte (begründet durch Bestellung eines ständigen Vertreters im Inland) auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen, unter deutscher Flagge fahrenden See-(Kauffahrtei-)Schiff auf hoher See erzielt werden.

Fundstelle(n):
BFHE S. 416 Nr. 111,
IAAAA-99943

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