1. Ausländische Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 34c Abs. 4 EStG) unterliegen bis zur Höhe des zu versteuernden Einkommensbetrags dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG.
2. Die in Abschn. IV Nr. 1 des gleichlautenden Ländererlasses vom (BStBl I 1970, 131, 133) vertretene Auffassung, daß der ermäßigte Steuersatz nur auf den Betrag der "insgesamt zu versteuernden Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr" zu gewähren sei, falls dieser niedriger ist als der Betrag der ausländischen Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr, findet im Gesetz keine Stütze.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 378 BFHE S. 399 Nr. 111, EAAAA-99927
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.