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BFH Urteil v. - I R 160/71 BStBl 1974 II S. 363

Leitsatz

1. Eine GmbH kann einem maßgeblich beteiligten Gesellschafter, der in ihrem Unternehmen beratend mitarbeitet, anstelle laufender Bezüge eine Pensionszusage mit steuerlicher Wirkung erteilen.

2. Der dem wesentlich beteiligten Gesellschafter der GmbH erteilten Pensionszusage kann die steuerliche Anerkennung nicht mit der Begründung versagt werden, der Gesellschafter sei aufgrund seiner Beherrschung der GmbH jederzeit in der Lage, die Pensionszusage zu widerrufen.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 363
BFHE S. 506 Nr. 111,
WAAAA-99921

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