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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 2 SO 2913/25 ER-B

Gesetze: SGB I § 66; SGB X § 20; SGB XII § 27 Abs. 1; SGB XII § 27 Abs. 2; SGB XII § 82 Abs. 1; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9

Leitsatz

Leitsatz:

Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht des Grundsicherungsträgers sind folgende Prüfungspunkte zu trennen: "Vorhandenes, zu berücksichtigendes Vermögen" und "Verwertung/Verwertungsbemühungen von Vermögen".

Fundstelle(n):
NAAAK-08502

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