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BFH Urteil v. - I R 203/72 BStBl 1974 II S. 341

Gesetze: GewStG § 29

Leitsatz

Betriebseinnahmen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG sind sowohl nach der einkommensteuerrechtlichen Definition dieses Begriffs als auch nach dem Zweck dieser Vorschrift die Roh- oder Bruttoeinnahmen. Zu ihnen zählen indes nicht auch Darlehenstilgungsbeträge (teilweise Aufgabe der Rechtsprechung).

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 341
BFHE S. 529 Nr. 111,
DAAAA-99910

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