Übertragung eines Erbbaurechts zum Betrieb einer Privatschule
Steuerbefreiung erfordert keinen zeitgleichen Übergang von Grundstück und übertragener öffentlicher Aufgabe von einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts auf eine andere
Leitsatz
1. § 4 Nr. 1 GrEStG gewährt eine Steuerbefreiung nur, wenn – neben weiteren Voraussetzungen – der Grundstückserwerb aus Anlass
eines Aufgabenübergangs von der einen juristischen Person des öffentlichen Rechts auf die andere erfolgt.
2. Das Tatbestandsmerkmal des § 4 Nr. 1 Alternative 1 GrEStG „aus Anlass” setzt voraus, dass sich die öffentlich-rechtliche
Aufgabe und das Grundstückseigentum vor deren Übergang auf die andere juristische Person des öffentlichen Rechts einmal zeitgleich
in der Hand der übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts befunden haben. Nicht erforderlich ist eine zeitgleiche
Übertragung von Grundstück und Aufgabe.
Fundstelle(n): UVR 2025 S. 361 Nr. 12 TAAAK-08406
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