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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 1618/24

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 4 Nr. 1

Übertragung eines Erbbaurechts zum Betrieb einer Privatschule

Steuerbefreiung erfordert keinen zeitgleichen Übergang von Grundstück und übertragener öffentlicher Aufgabe von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auf eine andere

Leitsatz

1. § 4 Nr. 1 GrEStG gewährt eine Steuerbefreiung nur, wenn – neben weiteren Voraussetzungen – der Grundstückserwerb aus Anlass eines Aufgabenübergangs von der einen juristischen Person des öffentlichen Rechts auf die andere erfolgt.

2. Das Tatbestandsmerkmal des § 4 Nr. 1 Alternative 1 GrEStG „aus Anlass” setzt voraus, dass sich die öffentlich-rechtliche Aufgabe und das Grundstückseigentum vor deren Übergang auf die andere juristische Person des öffentlichen Rechts einmal zeitgleich in der Hand der übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts befunden haben. Nicht erforderlich ist eine zeitgleiche Übertragung von Grundstück und Aufgabe.

Fundstelle(n):
UVR 2025 S. 361 Nr. 12
TAAAK-08406

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