Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1564/24

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 14; ErbStG § 22; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 6

Ostergeschenk in Höhe von 20.000 Euro ist kein "übliches Gelegenheitsgeschenk" und deshalb schenkungsteuerpflichtig

Leitsatz

1. Ob ein "Gelegenheitsgeschenk" im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG nach Art und Umfang "üblich" ist, bestimmt sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung, nicht nach der Anschauung der gesellschaftlichen Kreise, in denen der Schenker bzw. der Beschenkte verkehren.

2. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG ist eng auszulegen. Die Üblichkeit wird deshalb auch quantitativ begrenzt entsprechend den Wertungen der Kleinbetragsgrenze nach § 22 ErbStG.

3. Ein Ostergeschenk in Form einer Geldschenkung in Höhe von 20.000 Euro ist nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht mehr als "übliches Gelegenheitsgeschenk" anzusehen.

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 149 Nr. 4
NJW 2026 S. 9 Nr. 5
PAAAK-08403

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen